Einspeiser

Zählerstandübermittlung

Hier können Sie Ihren Zählerstand übermitteln

So kommen Sie "ins Netz"

- Erster Schritt
Jeder Anlagenbetreiber, egal in welcher Größe, muss seine Anlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Dies gilt auch für Mini-PV Anlagen. Hintergrund: Wir müssen eine sogenannte "Netzverträglichkeitsprüfung" vollziehen, um zu bestimmen ob ein Anschluss an das Netz möglich ist.

Die von Ihnen einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach Anlagengröße und Energieart der beabsichtigten Anlage. Die Anmeldung können Sie direkt über unsere Onlineformulare durchführen. In Regelfall übernimmt das der Elektroinstallatuer für Sie.
 


- Zweiter Schritt
Wenn uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, führen wir die netztechnische Prüfung durch und teilen Ihnen bzw. Ihrem Installateur unter welchen Umständen eine Umsetzung möglich ist. In manchen Fällen ist es notwendig Ihren vorhandenen Hausanschluss entsprechend Ihrer Eigenerzeugungsanlage anzupassen. Bei einem Neuanschluss wird die Anlage gleich berücksichtigt.

Mit dem netztechnischen Antwortschreiben können Sie Ihrem Installateur den Auftrag für die Montage der Anlage erteilen.
 


- Dritter Schritt
Wenn Ihre Anlage vollständig installiert ist, erhalten wir von Ihrem Installateur eine Fertigmeldung bzw. eine Inbetriebnahme. Diese bestätigt uns, dass die Anlage betriebsbereit montiert wurde und Strom erzeugen und einspeisen kann.

Nun können Sie oder der Installationsbetriebs mit uns einen Termin vereinbaren, damit der Zähler getauscht werden kann. Denn neben Ihrem Verbrauch muss dieser nun auch die Einspeisung erfassen können. 

Ist alles in Ordnung, steht Ihrer Stromproduktion nun nichts mehr im Wege.


- Letzer Schritt
Abschließend senden wir Ihnen die offizielle Bestätigung über Ihre Einspeisung zu. Dort sind alle Daten Ihrer Anlage wie etwa das Inbetriebnahmedatum aufgeführt. Zudem erhalten Sie von uns Formulare für die Angabe Ihrer Bankverbindung sowie einer Mehrwertsteuererklärung, die Sie uns bitte zeitnah zurücksenden.

Außerdem muss die Anlage sowie der Speicher innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet sein. Das ist ein zentral geführtes Verzeichnis der Bundesnetzagentur, bei der sich alle Marktakteure registrieren müssen. 

Ist das alles geschehen, erhalten Sie von uns Informationen zur Einspeisevergütung Ihres eigenproduzierten Stroms.